Alle neuen Bremsprüfstände müssen die HU und SP Vorgaben nach §29 StVZO erfüllen - ASA livestream ist Pflicht.
Alle Bremsprüfstände, die neu auf den Markt kommen und für die Abnahme der HU und SP nach §29 StVZO eingesetzt werden sollen, müssen mit der standardisierten Datenschnittstelle asanetwork livestream ausgestattet sein.
Andernfalls entsprechen sie nicht der aktuellen Bremsprüfstandsrichtlinie und dürfen auch nicht für amtliche Untersuchungen eingesetzt werden.
Im Rahmen der Stückprüfung muss darauf geachtet werden, dass bei Bremsprüfständen, die nach dem 1.10.2011 neu in den Verkehr gekommen sind, asanetwork livestream verbaut ist und funktioniert.
Der ASA-Verband weist darauf hin, dass Sachkundige, die bei Prüfständen mit fehlender Schnittstelle eine Stückprüfungs-Plakette erteilen, gesetzeswidrig handeln.
Wegen des verzögerten Inkrafttretens der HU-Bremsenrichtlinie wurde die livestream-Schnittstelle bei der Bremsprüfung bisher noch nicht benötigt. Das wird sich aber ab dem 1.07.2015 ändern.
Denn ab diesem Datum wird die „neue“ Bremswirkungsprüfung eingeführt. Der Bremsprüfstand muss dann in der Lage sein, die Bremskraftwerte über die asanetwork livestream-Schnittstelle zur weiteren Auswertung auf dem Gerät des Prüfingenieurs zu übermitteln.
Mit der Prüfsoftware asanetwork Validator wird die livestream-Schnittstelle bei der Stückprüfung geprüft.