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ARCHIV 2005
 Fragen und Antworten zum Thema AU-Leitfaden III / Diesel EOBD-AU
Juli-Oktober 2005
 

Fragen und Antworten zum AU-Leitfaden III

 

Sun Diagnostics

 

 

Meine Innung sagt, es ist noch nicht sicher, ob der neue AU-Leitfaden kommt. Stimmt das?

Nein. Das Bundesverkehrsministerium hat den Leitfaden III bereits Anfang 2005 im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Damit sind die Änderungen rechtskräftig und wirksam. Die Diesel OBD ist mit dem 1. Oktober 2005 in Kraft treten.

 

Was ändert sich mit dem AU-Leitfaden III ?

Otto / Benzinfahrzeuge:

  • Der Lambda-Koeffizient für Benzin-Fahrzeuge muss den EU Richtlinien angepasst werden. Für Otto Fahrzeuge mit OBD gilt bei erhöhtem Leerlauf ein höchstzulässiger CO- Gehalt von 0,2%Vol. (Die Handeingabe des Grenzwertes ist zulässig bzw. erfolgt automatisch durch Aktualisierung der AU- Daten)
  • Die AU ist nur gültig, wenn der Messgerätetyp, die AU Programmversion und Ablauf der AU- Frist auf der Prüfbescheinigung ausgedruckt wird!

Fahrzeuge ohne KAT, mit U-KAT, G-KAT, G-KAT und OBD können mit einer Frist bis zum 31.12.2009 mit dem bestehenden AU Tester geprüft werden (OBD Fähigkeit des Testers muss vorhanden sein für G-KAT + OBD) Danach dürfen nur noch AU-Tester verwenden die diese AU-Leitfaden III Anforderungen erfüllen.

Dieselfahrzeuge:

  • Die Diesel OBD-Prozedur ist seit dem dem 01.10.2005 Pflicht für alle neuen Diesel-Fahrzeuge. Die betroffenen Fahrzeuge sind ab ca. Januar 2004 im Markt. Fahrzeughersteller werden die betroffenen Modelle bekannt geben. Für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.10.2006 erstmals in den Verkehr kommen gilt ein neuer Trübungs-Standardwert (1,5m-1)
  • Die AU ist nur gültig, wenn der Messgerätetyp, die AU Programmversion und Ablauf der AU- Frist auf der Prüfbescheinigung ausgedruckt wird!
  • Für bestehenden Diesel Fahrzeuge ohne OBD gilt ebenfalls eine Übergangsfrist bis 31.12.2009

Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge:

  • Seit dem 1.1.2005 gelten zur Lambda-Berechnung andere Koeffizienten für Flüssiggas und Erdgas. Sofern bisher noch keine Koeffizientenanpassung erfolgt ist (Aufrüstung), dürfen aktuelle AU-Tester nicht zur Prüfung von monovalenten Gasfahrzeugen verwendet werden. Die AU ist nur gültig, wenn der Messgerätetyp, die AU Programmversion und Ablauf der AU- Frist auf der Prüfbescheinigung ausgedruckt wird!

Allgemeine Änderungen im Umgang mit dem AU-Leitfaden III / Diesel AU

  • Behandlung von Otto- und Diesel-Fahrzeugen mit 2 oder mehr abgasrelevanten Steuergeräten
  • Umgang mit den Identifikationsdaten im Zusammenhang mit den neuen EU Kraftfahrzeugscheinen. Den neuen „Kfz- Schein“ wird es im Laufe von 2005 bei jeder Neuanmeldung und später auch bei jeder Ummeldung geben.
  • Ausgabe eines Nachweises anstelle des Protokollausdrucks bei gleichzeitigem Wegfall der Sichtprüfung
  • Neuer Standardwert für die Öltemperaturmessung von 60°C

 

Lohnt sich die Aufrüstung eines älteren AU Gerätes noch oder ist es besser ein neues Gerät zu kaufen?

Das ist sicher keine einfache Entscheidung. Folgende Faktoren sollten Sie bei der Überlegung berückssichtigen.

  • Wie alt ist das Gerät, dass Sie momentan einsetzten? Ist es evtl. bereits vollständig abgeschrieben und bezahlt?
  • Läuft das vorhandene Gerät stabil und zuverlässig? Oder häufen sich in letzter Zeit Reparatur und Wartungskosten?
  • Wie viele AUs führen Sie im Jahr in Ihrer Werkstatt durch? Mit welchen Umsätzen können Sie rechnen?
  • Generell kann man sagen, je älter der AU Tester desto kostspieliger wird die Aufrüstung wohl werden (auch aufgrund geänderter strengerer PTB Anforderungen).
  • Was kostet die Aufrüstung in Ihrem Falle genau? Wie hoch ist die Differenz zu einem Neugerät
  • Können einzelne Komponenten Ihres alten Testers evtl. an einem Neugerät weiterverwendet werden und die Anschaffungskosten dadurch sinken? (Diesel-Trübungsmesskopf, EOBD Scantool, Drehzahladapter)
  • Ergeben sich durch eine mögliche Neuanschaffung positive Arbeitszeiteinsparungen bei der Plakettenverwaltung und der Dokumentationspflicht (AU-PLUS) und der Einbindung des Gerätes in das asanetwork?

 

Kann ich meinen AU-Tester noch auf den AU-Leitfaden III / Diesel OBD aufrüsten?

Die AU Geräte von Sun DGA 1800, der DGA 1000 sowie die neue Gerätegeneration DGA2500 sind aufrüstbar. PC gestützte Systeme sind generell leichter aufrüstbar. Im Einzelfall machen wir Ihnen gern ein Angebot.

Lassen Sie sich einen Termin von unserem Aussendienst geben oder rufen Sie uns an.

Unsere Ansprechpartner :
Sven Baumert 02104-799- 322
Thomas Boroschewitz 02104-799- 343
Bernd Merten 02104-799- 245
Dirk Müller 02104-799- 341

 

Sie können auch eine E-Mail an: sun-de-aktion@snapon.com schreiben. Wir rufen gerne zurück!

Sun DGA 1800DGA 1800 und Opel Tech 40 (baugleich DGA 1800) :

Den DGA 1800 gibt es seit den Anfängen der AU in Deutschland. Bis heute hat die Fa. Sun noch mehrere Tausend dieser AU-Tester im Markt.
Trotz des Alters des Gerätes hat Sun Diagnostics für seine Kunden sichergestellt, dass der DGA 1800 noch auf Leitfaden III aufgerüstet werden kann.
Bei Kombigeräten kann der Trübungsmesskopf DSS-2 weiterverwendet werden. Bei Otto EOBD Geräten kann das PDL 1000 oder 2000 Scantool weiterverwendet werden.

 

Sun DGA 1000DGA 1000:

Auch das DGA 1000 ist aufrüstbar.
Bei Kombigeräten kann der Trübungsmesskopf DSS-2 weiterverwendet werden. Bei Otto EOBD Geräten kann das PDL 1000 oder 2000 weiterverwendet werden.

 

 

 

Sun DGA 2500DGA 2500:

Als PC basiertes System ist die Aufrüstung relativ problemlos.
Vorraussetzung für den Umstieg ist das Betriebssystem Windows XP, eine erneuerte AU-Software sowie die aktuelle EOBD Software.

 

 

 

Komponenten von Sun AU-Testern, die Sie bei der Aufrüstung auf den Leitfaden III weiterverwenden können:

  • PDL 1000 / PDL 2000 als Scantool
  • DSS-2 Diesel Trübungsmesskopf
  • EOBD Software auf PVCI Version 4.8 oder 5.3
  • Drehzahladapter SRA-3 oder SRA-4

Andere Hersteller: Über die Aufrüstbarkeit anderer Hersteller können wir leider keine Aussagen treffen. Treten Sie bitte mit ihm direkt in Kontakt. Sollte die Aufrüstbarkeit Ihres Testers nicht mehr möglich sein, machen wir Ihnen gerne ein attraktives Angebot über ein neues Sun Gerät.

 

Aktionen und Veranstaltungen zum Thema Leitfaden III

In folgenden Berufsbildungsstätten und Handwerkskammers haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend zum Thema AU-Leitfaden III / Diesel EOBD zu informieren.

  • Aaachen: 08.09.
  • Brake: 13.09.
  • Berlin: noch offen, voraussichtlich 14.09.
  • Karlsruhe: 04.10.
  • Schweinfurt: 05.10.
  • Augsburg: 06.10.
  • Und andere

Informieren Sie sich über die aktuellen Termine auf unserer Webseite unter: www.sun-diagnostics.com/germany

 

Aktionen und besondere Angebote:

Sun bietet momentan eine ganze Reihe an Aktionen zum Thema DGA 2500 als Neugerät und für eine Umrüstung auf den AU-Leitfaden III.

Die Angebote gelten momentan für :

  • freie Werkstätten
  • Opel Partnerbetriebe
  • Ford Betriebe
  • Mazda Betriebe
  • VOLVO Betriebe
  • Chevrolet / Daewoo Handelspartner

 

Wer hilft mir bei der Beratung?

Die Sun Diagnostics Telefon-Hotline bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen. Wir rufen auch gerne zurück!

Unsere Außendienstmitarbeiter stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sprechen Sie einfach Ihren Außendienst oder fragen Sie nach einem Termin in Ihrer Werkstatt.

Unsere Ansprechpartner :
Sven Baumert 02104-799- 322
Thomas Boroschewitz 02104-799- 343
Bernd Merten 02104-799- 245
Dirk Müller 02104-799- 341

Sie können auch eine E-Mail an: sun-de-aktion@snapon.com schreiben. Wir rufen gerne zurück!

 

 

Quelle: Snap-on Holdings GmbH Geschäftsbereich SUN Diagnostics; Herr Oliver Rothweiler


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