Einfacher, gerechter und transparenter sollen die neuen Regelungen sein und für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses gibt es jetzt die Möglichkeit, die Eckpunkte der Reform auf einer Online Plattform zu diskutieren.
Waren bisher 18 Punkte nötig, um seinen Führerschein abgeben zu müssen, sind es in Zukunft nur noch 8. Doch keine Panik, denn die Verkehrsverstöße werden neu bewertet und die Tilgungsfristen einfacher geregelt.
Einträge in das Verkehrszentralregister erfolgen nur noch dann, wenn bei einem Verstoß die Verkehrssicherheit betroffen ist. Die heutige Kopplung der Eintragung an die Höhe des Bußgeldes entfällt damit. So wird es beispielweise für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette künftig keine Punkte in Flensburg mehr geben.
Zwei Punkte werden für besonders schwere Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr vorgesehen. Andere Delikte wie z.B. das Handy am Steuer werden nach der Neuregelung mit einem Punkt bestraft. Ein-Punkte-Delikte werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Zwei-Punkte-Verstöße bleiben fünf Jahre lang in der Kartei, Straftaten werden mit zwei Punkten bewertet, verjähren aber erst nach 10 Jahren. Anders als heute verlängert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten nicht.
Bereits seit der Veröffentlichung der Eckdaten wird die Reform im ganzen Land emotional diskutiert. Die Anregungen der Bürger sollen im weiteren Gesetzgebungsprozess aufgenommen und das geplante System dadurch verbessert werden.
Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums
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